Wichtige Informationen

Dürnsteiner Entsorgung steht für fachgerechte und
umweltbewusste Entsorgung & Wiederverwertung.

Unsere Leistungen für Gewerbe und Privat!

Wichtige Hinweise zur
Beladung von Behältern und Containern

Container werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt.

Wir haften nicht für Beschädigungen des Abstellplatzes oder der Örtlichkeiten, die auf Grund vorhandener Stellfläche, Platzbeschaffenheit oder Ladungsgewichte unvermeidbar sind. Viele Güter wie Sand oder Erde könen hohe Gewichte erreichen.

Der Standort des Behälters darf nachträglich nicht verändert werden.

Die Container müssen Tag und Nacht frei zugänglich sein.



Terminabsprachen

Terminabsprachen, bspw. für Containerwechsel oder Abholung, müssen immer mit unserem Büro erfolgen, welches die Fahrzeugdisposition zentral verwaltet, und nicht mit dem Fahrer.


Im öffentlichen Verkehrsraum
abgestellte Container bedürfen einer Genehmigung

Dazu gehören Straße, Bürgersteig, Parkbuchten usw.

Kosten Sparen durch Abfalltrennung

Durch sinnvolle Trennung und sortengerechte Beladung lassen sich oftmals Kosten sparen oder Nachberechnungen vermeiden.
Gern beraten wir Sie telefonisch, wie Sie Kosten sparen können und welche Abfälle getrennt zu entsorgen sind.

Unter Abfallfraktionen finden Sie ebenfalls Informationen über Möglichkeiten der Abfalltrennung um Entsorgungskosten zu sparen. Hier werden die einzelnen Abfallfraktionen erklärt und eine Übersicht der Zusammensetzung der einzelnen Fraktionen aufgezeigt. Die Infoblätter können Sie herunterladen bzw. ausdrucken und als Beladungshilfe an dem Abfallbehälter befestigen.

Container dürfen nicht über die Bordkanten hinaus beladen werden

Ladungssicherung muss gegeben sein, sonst darf der Container nicht transportiert werden.

Das maximal zulässige Gesamtgewicht ist abhängig vom Ladegut und dem eingesetzten LKW und darf nicht überschritten werden. Bitte vorher absprechen!

Voraussetzung für den Stellplatz von Umleerbehältern

Die Standfläche muss befestigt und frei von Hindernissen (Stufen, Sand- und Schotterwege) zu erreichen sein. Bei Entsorgungen außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden benötigen wir einen Schlüssel, um den Zugang zum Stellplatz zu gewährleisten. Sofern Abfälle zur Verwertung gesammelt werden, sind Fehlbefüllungen zu vermeiden, da sonst Mehrkosten für die Entsorgung entstehen können. Die Verwendung von verschließbaren Behältern ist auf Wunsch möglich.



Voraussetzung für den Stellplatz für Abroll- und Absetzbehälter

Die Standfläche muss befestigt, horizontal und mit dem LKW zu erreichen sein. Unsere LKW benötigen eine min. Durchfahrtshöhe von 4,50 m wie die Breite von min. 3,50 m. Sollten diese Voraussetzungen nicht gegeben sein, bitten wir um telefonische Rücksprache. Für das Abstellen von Abrollbehältern benötigt das Fahrzeug mind. 20 m freie Fläche vor den Behälterstellplatz. Bei Entsorgungen außerhalt der Geschäftszeiten des Kunden benötigen wir einen Schlüssel, um den Zugang zum Stellplatz zu gewährleisten. Sofern Abfälle zur Verwertung gesammelt werden, sind Fehlbefüllungen zu vermeiden, da sonst Mehrkosten für die Entsorgung entstehen können. Die Verwendung von verschließbaren Behältern ist auf Wunsch möglich.

Sondermüll gehört nicht in die Container und ist getrennt zu entsorgen

Wasser- und umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünnung, Benzin, Batterien, Kühl- und Klimageräte, Altreifen, Elektroschrott, Leuchtstoffröhren, Gasflaschen, Feuerlöscher, Hohlkörper, Chemikalien und anderer Sonderabfall muss speziell entsorgt werden. Fragen Sie uns bei Bedarf nach Möglichkeiten zur Sondermüllentsorgung.

Bitte beachten Sie

Die Deckenbelastbarkeit des Anfahrtweges der Entsorgungsfahrzeuge von ca. 26 to.
Die Entsorgungsfahrzeuge benötigen einen Wendekreis von min. 16 Meter, sowie eine freie Fläche vor dem Container von min. 15 Meter. Bitte beachten Sie die lichte Höhe von ca. 6,20 m- Wie klären ggf. ob das Straßenland für die Behälteraufstellung genutzt werden kann. Für Presscontainer ist ein Elektroanschluss von 400V mit einer 32 Ampere Absicherung vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

Generell gilt: Der Stellplatz muss so ausgelegt sein, dass die Behälter hinsichtlich des Rangierraums und unabhängig von den Witterungsverhältnissen (z. B. Schnee) gut zugänglich sind. Die Zufahrt muss für das jeweilige Entsorgungsfahrzeug (Gewicht, Höhe, Breite) ausgelegt sein. Weitere Informationen zur Beladung und Stellplatzbedingungen finden Sie hier.